Gerichtsszenen Teil 3

Freunde rieten uns, unsere Autos vor der Rache des Polizisten zu verstecken. Was wirklich unsinnig war! Das Lenkrad meines Autos wackelte ploetzlich beim Fahren. Trotzdem fuhr ich noch 500 Kilometer damit. In der Werkstatt sagte man mir, ich haette Glueck gehabt, diese Fahrt ueberlebt zu haben. Weshalb das Lenkrad so intensiv ruettelte, konnte der Mechaniker nicht erklaeren. Am Auto meines Mannes stellte man einen Bremsschaden fest, der zu einem toedlichen Unfall haette fuehren koennen. Obwohl unsere Autos nicht mehr die neuesten Modelle sind, standen auch die Experten vor einem Raetsel. Was war nur geschehen?
Da der Polizist mir drohte, er werde mich vernichten, beschloss ich Rat bei der Caritas einzuholen. Eine Sozialpaedagogin, der ich den Fall schilderte, erklaerte mir: " Sie koennen sich doch in diesem Land nicht gegen einen Polizisten stellen! Sie muessen in ein anderes Land auswandern! Das ist die einzige Moeglichkeit. Sie sind in Gefahr!"
Ich war sprachlos. Dann schrieb ich an das Auswaertige Amt, ich wolle auswandern. Die Antwort kam prompt. Eine Auswanderung sei abwegig, da ich keine politisch Verfolgte sei. Wirklich nicht? Vertreibung aus der Wohnung und Vertreibung aus der Heimat ist keine politische Verfolgung? Der Polizist hat doch die Unterstuetzung der bay. Regierung und des bay. Landtages! Vertreibungen aus den Wohnungen gab es in der Geschichte des Landes!!
Auf Anraten eines Bundestagsabgeordneten, der die Vorfaelle mit dem Polizisten schrecklich fand, reichte ich entgegen meiner Ueberzeugung eine Petition beim Bayerischen Landtag ein, man moege dem Polizisten die Taetigkeit als Hausverwalter untersagen.
Das Paradoxe daran war, dass der Polizeibeamte diese Taetigkeit illegal -sozusagen in Schwarzarbeit - ausfuehrte, da er keinen Gewerbeschein besass.
Der Bayerische Landtag unterstuetzte dennoch die Hausverwaltertaetigkeit des Polizisten. Es sassen Vertreter aller Parteien im Sitzungssaal und man bestaetigte mir und meinem Mann, der Beamte duerfe weiterhin als Hausverwalter arbeiten. Man hoffe, dass die Gerichtsverhandlung fuer ihn positiv ausgehen werde!! Es war so ruhig in dem Saal, man haette eine Stecknadel fallen hoeren koennen.
Auch der bayerische Innenminister Dr. Beckstein schrieb mir nach Einreichung von zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Polizisten, dieser bestreite alle Vorwuerfe! Herr H. habe eine Nebentaetigkeitsgenehmigung fuer die Hausverwaltertaetigkeit. Diese Genehmigung wurde jedoch trotz mehrmaliger Anfragen meinerseits nicht vorgelegt.
Ein Hilfegesuch an den bayerischen Ministerpraesidenten blieb unbeantwortet.
Vom bayerischen Justizministerium erhielt ich zwei Briefe, die die Taetigkeit des Polizisten unterstuetzten, auch die Traunsteiner Staatsanwaltschaft wies alle Anzeigen gegen den Mann zurueck. Ein Ermittlungsverfahren, das die Traunsteiner Kripo gegen den Polizisten in die Wege leitete, blieb unbearbeitet. Der Polizist behielt weiterhin die erschlichenen 120 000,-- DM als alleiniger Kontoinhaber!! Auch bei seinen Vorgesetzten fand der Mann weiterhin Unterstuetzung. Die Meldung verschiedener Einbrueche in unsere Wohnung an die vorgesetzten Dienststellen blieb unbeachtet. So kamen wir eines Tages in die Wohnung zurueck und fanden die beiden Toiletten in einem unhygienischen Zustand vor, noch dazu war darin uriniert worden!! Ich pflege vor Verlassen der Wohnung immer die Toiletten zu reinigen, daher musste ein Fremder in der Wohnung gewesen sein. Wie gruselig!
Auch die Vorgesetzten des Polizisten waren nicht kooperativ. Ein Vorgesetzter meinte am Telefon:"Da fuerchten wir uns aber sehr, wenn Sie den Herrn H. bei Gericht verklagen oder ihn bei der Staatsanwaltschaft anzeigen."! Nicht zu verschweigen die bereits erwaehnten Klingelstuerme der oertlichen Polizei an unserer Wohnungstuere.
Die Angelegenheit wurde unheimlich und wir beschlossen aus Bayern auszuwandern.
Am Tag vor dem Umzug ging ich auf den Balkon der Wohnung und stellte entsetzt fest, dass jemand die Balkonlade, die aus Holz ist, zerstoert hatte. Nachdem wir nun wiederholt Einbrueche so hingenommen hatten, riefen wir die Kriminalpolizei. Der Beamte verweigerte jedoch die Spurensicherung, da wir ihm sagten, ein Kollege von ihm arbeite in dem Haus als Hausverwalter. Meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Traunstein wurde natuerlich nicht bearbeitet -obwohl der Name des Verdaechtigen in der Anzeige von mir erwaehnt worden war-
man koenne die Anzeige nicht weiter bearbeiten, erst wenn man einen Verdaechtigen habe, hiess der lapidare Kommentar.
Da nun der befangene Amtsrichter in Laufen seinem Freund dem Polizisten weiterhin die Fremdgelder der Eigentuemer von 120 000,-- DM zugesprochen hatte und dieser auch weiterhin als Hausverwalter arbeiten durfte, legten meine Anwaelte Beschwerde beim Landgericht Traunstein ein. Die Verhandlung fand am 21.1. 2005 statt.
Drei Richter betraten den Gerichtssaal, zwei Richterinnen und ein Richter.
Die Vorsitzende verlas eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts. Gekommen war der Polizist mit seiner Ehefrau, er war nicht auf Waffen untersucht worden, laut Aussage meiner Anwaelte durfte er nicht im Gerichtssaal als Beklagter sitzen, da seine Ehefrau die einzige Beklagte war. Er uebernahm aber frech das Wort und behauptete, die Eigentuemer wollten ihn als Verwalter haben, er wisse nicht, weshalb er hier sitze. Der Richter ruegte ihn mit deutlichen Worten:"Sie koennen doch nicht als Hausverwalter arbeiten, wenn Sie Polizist sind!" rief er.
Endlich Richter, die das Grundgesetz achten, das in Bayern nach dem Krieg abgelehnt wurde und bis zum heutigen Tage von der bayerischen Regierung nicht unterschrieben wurde.
Dann kam es noch einmal zum Tumult. Der Polizist wollte sich bei der naechsten Eigentuemerversammlung zum Hausverwalter waehlen lassen, nachdem er nun endlich begriff, dass er laut Gesetz nie dieses Amt inne hatte, obwohl dies die Politiker in Muenchen behaupteten. Ausser meinem Mann, der im Gerichtssaal als Zuschauer sass, war niemandem die Bemerkung des Polizisten zu Ohren gekommen, als er sagte:"Dann lasse ich mich eben bei der naechsten Eigentuemerversammlung zum Hausverwalter waehlen.!" Nun riefen die drei Richter, das sei nicht erlaubt. Im Protokoll der Landgerichtsverhandlung stand folgendes:
"Die Verwalterin verpflichet sich gleichzeitig, bei der Neuwahl der Verwaltung nicht als Verwalterin zu kandidieren. Auch der beigetretene Ehemann der Verwalterin verpflichtet sich, seinerseits nicht als Verwalter bei der Neuwahl zu kandidieren." Warum der Polizist "beigetreten" war, kann nur durch die Tatsache erklaert werden, dass ihm der Amtsrichter die Fremdgelder der Eigentuemer von 120 000,-- DM zugesprochen hatte. Dies diente wohl zu unserem Schutz.
Weiterhin musste sich die Verwalterin verpflichten, bis spaetestens 30.4.2005 eine ausserordentliche Eigentuemerversammlung zur Wahl eines neuen Verwalters ANZUBERAUMEN sowie bis zu dem genannten Termin die Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen fuer das Wirtschaftsjahr 2004 sowie , sofern noch nicht geschehen, fuer die Wirtschaftsjahre 2001 bis 2003 vorzulegen.
Beim Amtsgericht behauptete der Polizist, er habe alle Rechnungslegungen der Jahre 2001 bis 2004 erstellt, beweisen musste er das nicht, obwohl es die Unwahrheit war, und er dem Gericht keine Belege dafuer vorweisen konnte.
Das Landgericht Traunstein stellte nun einen sog. Titel aus, es war ein Schuldtitel, wie ich spaeter erfahren sollte, der durch Zwangsvollstreckung erwirkt werden konnte.
Wuerde der Polizist die 120 000,-- DM zurueckgeben und wuerde seine Frau eine ausserordentliche Eigentuemerversammlung zur Wahl eines neuen Verwalters anberaumen?
Ich glaubte nicht daran.