Gerichtsszenen Teil 2

Im Juli 2004 schrieb der Amtsrichter an Frau H., sie solle doch ihrem Ehemann eine Verwaltervollmacht fuer die Vergangenheit und Zukunft ausstellen, was sie jedoch nie getan hat. Das ist umso erstaunlicher, als der Richter im Gerichtssaal dem Polizisten sagte, er koenne doch nicht als Hausverwalter arbeiten, was er natuerlich nicht ins Protokoll schrieb. Da der Polizist den Eigentuemern schriftlich die Information gab, er arbeite seit vielen Jahren als Hausverwalter und verwalte verschiedene Objekte, stellt sich die Frage, wann dieser Beamte seinen Polizeidienst verrichtet?? Ausserdem ist nach dem Gesetz die Uebertragung eines Verwalteramtes auf eine andere Person nicht erlaubt. Das waere ungefaehr so, wie wenn ein Arzt einem Freund seinen Doktortitel schenkte. Auch ist einem Polizisten das Ausueben eines Gewerbes verboten, wie mir ein Pressevertreter der Polizei mitteilte. Im Gerichtssaal jedenfalls benahm sich der Polizeibeamte als sei er zuhause. Er ging stumm fortwaehrend im Saal herum, zeigte dem Richter auf Aufforderung Unterlagen, sprach kein Wort, nickte nur zustimmend oder ablehnend. Ich las gerade in meinen Akten, als der Richter mich ploetzlich noch lauter als sonst anschrie: "Was haben Sie soeben auf den Zettel geschrieben! Geben Sie den sofort her!" Der Polizist nahm mir das Blatt weg und uebergab es dem Amtsrichter. Dieser tobte:"Sie haben in das Protokoll vom Jahr 2000, das Ihnen Herr H. auf Ihren Tisch gelegt hat, das Wort "Boiler" reingeschrieben!" Dann studierte er meinen Eintrag und schrie:"Der Einbau eines Boilers wurde nie beschlossen." So war der Richter in die Falle gegangen!! Der Polizist hatte naemlich ohne Beschluss und Legitimation einen teuren Boiler einbauen lassen. Dies wurde nun im Protokoll vermerkt, zur Strafe erhielt ich vom Richter eine Ruege, weil ich das angebliche Protokoll des Polizisten verunstaltet haette. Ich bin heute noch ueberzeugt, dass ich auf mein mitgebrachtes Protokoll geschrieben habe, denn ich habe keine Erinnerung daran, dieses Blatt von dem Polizisten auf meinen Platz gelegt bekommen zu haben. Spaeter stellte sich heraus, dass der Pseudoverwalter bereits ohne Beschluss einige Balkonboeden von Eigentuemern hatte erneuern lassen. Er legte jedoch bei der Gerichtsverhandlung ein Schreiben einer Betreuerin vor -die eine Eigentuemerin betreut und ueber deren Gelder verfuegen kann- in welchem behauptet wurde, die Balkone seien einsturzgefaehrdet!! Diese Betreuerin -eine studierte Anwaeltin- hinterlegte das Protokoll, in dem ich beleidigt und verleumdet wurde bei einer großen bayerischen Stadt, bei der sie angestellt ist.
Der Amtsrichter beauftragte einen teuren Gutachter, der die Einsturzgefahr, die natuerlich nicht gegeben war, bestaetigen sollte. In einem Schreiben an das Gericht beteuerte der Polizist, die Balkone muessten demontiert werden, was Abriss und Abtransport bedeutet!! In einer spaeteren Amtsgerichtsverhandlung gab der Polizeibeamte dreist an, er sei mit dem Gutachter auf meinem Balkon gewesen! Dazu hatte er weder die Erlaubnis, noch die Schluessel von mir!! Aber mein Mann traf ihn eines Tages in einem Schluesselgeschaeft mit einer grossen Liste. Einen Zusammenhang konnte ich herstellen, nachdem mehrmals in unsere Wohnung eingebrochen wurde!!
Da die schoene Villa, in der die Wohnung sich befindet, denkmalgeschuetzt ist und 1984 renoviert wurde, war diese Behauptung der dringenden Demontage der Balkone vollkommen aus der Luft gegriffen. Seit wann verwalten Polizisten denkmalgeschuetzte Villen und spielen sich als Gutachter auf mit Billigung und Unterstuetzung eines bayerischen Amtsrichters! Auch hatte der Polizist sich in einem Schreiben an das Gericht beklagt, ich sei eine nicht mehr zu duldende Person fuer die Eigentuemergemeinschaft und wollte auf diese Weise meine Enteignung in die Wege leiten. Er hatte uns ja schon aufgefordert, die Wohnung, das Haus und das Land zu verlassen. Das ist nicht lustig, wenn man einen Polizisten nachts durch die Villa schleichen sieht. Der Mann besitzt doch eine Waffe! Auch seine Kollegen vor Ort versuchten uns durch mehrmaliges Sturmklingeln an unserer Wohnungstuere einzuschuechtern. Der Richter fand auch die Beleidigungen, Verleumdungen und Schmaehungen meiner Person, die dieser Mann schriftlich in Form von Protokollen und eigenen Schreiben dem Gericht vorgelegt hatte, nicht haltbar und erwaehnenswert. Wenn ich an das Gerichtsverfahren mit dem Fusssballer Effenberg denke, der angeblich einen Polizisten beleidigt haben soll, was er bestreitet, so ist doch deutlich ein Unterschied zu erkennen. Wird ein Polizist beleidigt, ist das ein Staatsskandal, wird eine Frau mehrfach beleidigt , verleumdet, diskriminiert und Opfer einer Rufmordkampagne durch einen Polizisten, dann interessiert das nicht einmal ein Gericht. Wo bleibt da die Gleichberechtigung und das in der Verfassung garantierte Recht auf Wuerde der Person? So versuchte der Polizist mich als Verrueckte hinzustellen, die in Eigentuemerversammlungen angeblich Selbstgespraeche fuehrt , frech die Einsicht in Bankunterlagen und Rechnungen verlangt. sich unbotmaessig verhaelt, wobei anzumerken ist, dass ich in einer Versammlung mehrmals von dem Polizisten bedroht und angeschrien wurde. Dies, obwohl ich zu meinem Schutz einen Anwalt mitgebracht habe. Der gute Anwalt beging jedoch im Anschluss an diese Eigentuemerversammlung Mandantenverrat. Er stellte sich auf die Seite des Polizisten, schrieb mir zwei unverschaemte Briefe, in denen er mich fragte, was ich gegen den Polizisten haette.
Merkwuerdigerweise landeten diese beiden Briefe bei dem Polizisten, der sie an seinen Bekannten den Richter sandte. Mein zweiter Anwalt bezichtigte den ersten Anwalt des Verdachts des Mandantenverrats. Dieser redete sich heraus, indem er aussagte, in seiner Kanzlei sei zweimal eingebrochen worden. Ob dabei die Briefe entwendet wurden, koenne er natuerlich nicht beweisen. Auch wollte der "Mandantenverraeter" entgegen unserer Absprachen die eingeholten Kostenvoranschlaege fuer die Dacherneuerung nicht mehr akzeptieren. Diese seien viel zu guenstig. Eine Dacherneuerung koste mindestens das dreifache ! In der Versammlung war naemlich ein Architekt erschienen, der von dem Polizisten eingeladen worden war , was natuerlich illegal war, jedoch ausser mir niemanden zu stoeren schien. Der Architekt wurde von dem Pseudoverwalter als Professor der Universitaet Salzburg vorgestellt, was sich aufgrund meiner Nachforschungen als falsch herausstellte. Dieser Architekt behauptete, er habe 1984 die Renovierungsarbeiten an der Villa beobachtet, sie seien schlecht und unsachgemaess von den Handwerkern ausgefuehrt worden, daher muesste das ganze Haus vollkommen saniert werden. Leitungen, Rohre, Fenster, Balkone, Mauern etc. - nur die dringende bereits im Jahr 2000 beschlossene Dacherneuerung sei nicht vorrangig und erst in einigen Jahren erforderlich! Er persoelich werde die Planung vornehmen und sei natuerlich aufgrund dieses illustren Professorentitels sehr teuer. Als er sein ueberhoehtes Stundenhonorar benannte, schrien sogar seine Unterstuetzer auf. Er benoetige ca. sechs bis acht Wochen fuer die Architekturarbeiten.Das Haus hatte er vorher nicht besichtigt.
Diese Eigentuemerversammlung war illegal wie alles andere, was der Polizist als Pseudohausverwalter so trieb. Die Universitaet Salzburg kannte diesen Architekten ueberhaupt nicht!! Dennoch drohte mir dieser Mann ueber seinen Anwalt mit einer Unterlassungsklage. Sie lautete:
"Ich, Frau C. ... verpflichte mich hiermit ausdruecklich jetzt und zukuenftig die Behauptung zu unterlassen, Herr Professor W....sei zur Fuehrung des Professorentitels nicht befugt, er sei insofern ein Betrueger. Fuer den Fall der Zuwiderhandlung verpflichte ich mich, gegenueber Herrn Prof. W. eine Vertragsstrafe in Hoehe von 3.000,00 Euro zu bezahlen."- Damit kann man ganz schoen Geld verdienen, wenn man mehrere Denunzianten zur Hand hat. Ich uebergab dieses Drohschreiben meinem zweiten Anwalt, der einen geharnischten Brief an den Anwalt des "Professors der Universitaet Salzburg" schrieb. Auch erstattete ich gegen diesen Architekten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die den Fall ca. eineinhalb Jahre nicht bearbeitete, erst als ich eine zweite Anzeige aufgab und Zeugen benannte, wurde ich als Zeugin zur Kripo vorgeladen. Das Verfahren ging dann an die Generalstaatsanwaltschaft, und obwohl der Polizist selbst bei der Kripo zugab, dass er den Architekten als Prof. der Uni Salzburg vorgestellt hatte, und obwohl ich noch einen Ingenieur als Zeugen benannte,der meine Aussagen bei der Kripo bestaetigte, wurde das Verfahren eingestellt. Als Begruendung gab die Staatsanwaltschaft Traunstein an, ich persoenlich sei keine glaubwuerdige Zeugin, da ich seit Jahren mit dem Polizisten und seiner Frau STREIT haette!! Auch die oesterreichischen Behoerden informierten mich erst Jahre spaeter, dass dieser Titel kein staatlich legitimierter Titel sei und nicht auf einem Gesetz beruhe. Ein Bekannter, der diesen Architekten von Jugend an kennt, lachte schallend, als ich ihm von der Geschichte mit dem Titel der Uni Salzburg erzaehlte. Der Anwalt des jungen "Professors" war auch auf den Polizisten hereingefallen, aufgrund seines Berufes war er ihn als Hausverwalter seiner Wohnung schnell wieder losgeworden. Der Polizist sei mit Schimpf und Schande als Verwalter davongejagt worden, da die Gemeinschaftskasse angeblich Unregelmaessigkeiten aufwies, wie er mir erzaehlte. Um einem wiederholtem Rauswurf zuvorzukommen, weigerte sich der Polizist von Anfang an, die Abrechnungsunterlagen und Rechnungen sowie Bankbelege unserer Wohnanlage vorzuzeigen. Auch heute nach fuenf Jahren -trotz des Beschlusses des Landgerichts Traunstein- liegen diese geforderten Rechnungslegungen immer noch nicht vor!! Was schert sich dieser Polizist um das Urteil eines Landgerichts? Was kuemmert ihn ein Schuldtitel? Welcher Anwalt wird es wagen, die Zwangsvollstreckung gegen einen Polizisten in Bayern einzuleiten?
Meine Anwaelte beantragten bei Gericht, dass die Verwalterin Frau H. entweder 250 000,00 Euro bezahlen muesse oder mit sechs Monaten Haft belangt werden muesse, wenn sie dem angeblichen Professor der Universitaet Salzburg einen Auftrag fuer die Wohnanlage erteilt.