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FREUTSMIEDL OBERSTAATSANWALT

Freutsmiedl
aus "Skandalrichter", der freien Wissensdatenbank)
Freutsmiedl, OSTA (Oberstaatsanwalt)

DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT BEI DEM OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN

Geschaeftszeichen: V Z/s 3145/2004 vom 16.11.2004


STRAFANZEIGE der Frau F. vom 27.06.2004 gegen Herrn P. wegen UNTREUE u.a., HAUSFRIEDENSBRUCHS ...

Vielen Buergern ist nicht bekannt, dass die CSU 1949 mit der KPD gegen das Grundgesetz stimmte und dieses Urteil nie revidierte.

Frau F. hatte gegen Herrn P., einen Polizeibeamten, mehrere Anzeigen bei der zustaendigen Staatsanwaltschaft eingereicht, die dort alle abgewiesen wurden. Der Polizist Herr P. hatte sich eine Hausverwaltertaetigkeit in der Altbauvilla erschlichen,in der Frau F. eine Eigentumswohnung besass. Durch Angabe des falschen Berufes kam er in den Besitz der Gemeinschaftsgelder von ueber 120 000,-- DM, die er als Kontoinhaber auf seine Hausbank transferierte. Er verweigerte seit 2001 den Eigentuemern das Einsichtsrecht in saemtliche Bankbelege und Rechnungen, vergab masslos ueberteuerte Auftraege an Handwerker und lackierte in Schwarzarbeit Balkone der Villa. Dreimal stellte Frau F. fest,dass jemand in ihre Wohnung eingebrochen war.Ohrringe fehlten und in die Toiletten war uriniert worden. Am 05.09.2004 stellte Frau F. erneut einen Einbruch fest,die Balkontuere aus Holz war von innen demoliert worden, was der hinzugerufene Kriminalbeamte bestaetigte. Der Beamte weigerte sich, die Spurensicherung vorzunehmen, auch den Namen des von Frau F. verdaechtigten Pseudoverwalters schrieb er nicht in seinen Bericht. Bereits am 01.03.2003 hatte ein Einbruch stattgefunden sowie in der Nacht vom 09.09.2003 auf den 10.09.2003. Frau F. verstaendigte schriftlich den Chef des Pseudoverwalters, einen Polizeirat, der nicht reagierte.

Am 29.10.2004 schrieb die Staatsanwaltschaft: "Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil der Taeter bisher nicht ermittelt werden konnte.Sollte der Taeter im Verlauf weiterer Ermittlungen bekannt werden, so erhalten Sie Mitteilung." Frau F. teilte daraufhin der Staatsanwaltschaft den Namen des von ihr verdaechtigten Polizisten mit. Am 27.12.2004 stellte der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen: 230 Js 39041/04) mit Verfuegung vom 23.12.2004 gemaess § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein: "Hinreichende Beweismittel dafuer, dass der Beschuldigte die Wohnung der Anzeigeerstatterin widerrechtlich betreten und die angezeigten Beschaedigungen verursacht hat, existieren nicht."Merkwuerdig ist, dass der Staatsanwalt behauptete, die Strafanzeige stamme vom 9.11.04, obwohl der Kripobeamte den Tatort am 05.09.2004 besichtigt hatte. Als Tatzeit gab die Staatsanwaltschaft den Zeitraum vom 11.08.04 bis 04.09.04 an.

Frau F.legte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Muenchen ein. Herr Oberstaatsanwalt FREUTSMIEDL schrieb ihr am 16.11.04 unter o.a. Aktenzeichen folgendes:

"Was den erneuten Vorwurf des Hausfriedensbruchs, begangen durch mehrfaches Betreten der Wohnung der Beschwerdefuehrerin betrifft, fehlt erneut jegliche Angabe eines konkreten Zeitpunkts. Auch ein Hausfriedensbruch ist nur auf einen Strafantrag hin, der binnen drei Monaten zu stellen gewesen waere, strafrechtlich verfolgbar. Im uebrigen wird darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte eventuell als Beauftragter der Hausverwalterin in deren Einverstaendnis und damit mit Berechtigung gehandelt haben duerfte. Insoweit wurde er entgegen den Ausfuehrungen der Beschwerdefuehrerin nicht als Polizist hoheitlich taetig." Anzumerken waere noch, dass die Ehefrau des Polizisten als sog. Strohfrau fungierte. Sie firmierte unter ihrem Namen als Hausverwalterin.Den Eigentuemern war sie n i c h t bekannt, alle Hausverwalterarbeiten fuehrte ihr Ehemann durch. Das Verwalteramt ist nicht auf eine dritte Person uebertragbar. Frau F. telefonierte noch mit Oberstaatsanwalt Freutsmiedl und teilte ihm mit,sie wuerde sich vorbehalten, die Medien zu informieren.

Daraufhin erhielt sie 2005 ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz:"Der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Muenchen hat ihre oben bezeichnete weitere Aufsichtsbeschwerde gegen seinen Bescheid vom 16. November 2004 dem Staatsministerium der Justiz zur Pruefung und Entscheidung vorgelegt. Ich habe die einschlaegigen Vorgaenge anhand der mir vorgelegten Akten ueberprueft. Dabei hat sich kein Anlass zu einer dienstaufsichtlichen Beanstandung ergeben. Bei den Ihnen erteilten Bescheiden hat es daher sein Bewenden." Fakt ist, dass Hausfriedensbruch in Bayern nicht als Straftat geahndet wird, wenn ein Polizist der Beschuldigte ist. Ein Polizeibeamter kann als Privatperson oder in seiner Funktion als Polizist laut OSTA Freutsmiedl ungestraft Hausfriedensbruch(StGB § 123)begehen. In den USA darf jeder Einbrecher aus Notwehr erschossen werden, niemandem droht dann Gefaengnis. In Bayern wird die Straftat Hausfriedensbruch bzw. Einbruch von Staatsanwälten und der Generalstaatsanwalt quasi gebilligt und gerechtfertigt!! OSTA Freutsmiedl leugnete ueberhaupt nicht, dass Herr P. mehrmals in der Wohnung von Frau F. gewesen war, was aus seinem Schreiben hervorgeht. Der Polizist, dem vom Landgericht untersagt wurde, sich als Hausverwalter zu betaetigen, beging fortgesetzten Hausfriedensbruch. Er betrat naemlich die Villa viereinhalb Jahre lang nach Belieben. Noch dazu war der Polizeibeamte von Herrn F. in einem Schluesselgeschaeft gesehen worden. In der Hand hielt dieser eine Liste. Die Tatsache, dass der Polizist über die 120 000,-- DM ohne Legitimation verfuegte, Provisionsschinderei betrieb, ignorierte OSTA Freutsmiedl. Frau F. erhielt am 21.1.04 einen Titel vom Landgericht Traunstein gegen die vorgebliche Hausverwalterin.Ihre Anwaelte drohten der sog. Strohfrau im April 2004 Zwangsvollstreckung an. Der Polizeibeamte entnahm der Gemeinschaftskasse noch im Mai 2005 die Gerichtskosten seiner Frau!

OSTA Freutsmiedl schrieb ausserdem am 16.11.2004: "Was den Vorwurf der Untreue, begangen durch den Transfer der 120 000,-- DM auf die Konten der 'Bank X' und der 'Bank Y' betrifft, so erfolgte die Anlage der Gelder ausweislich der Steuerbescheinigungen der 'Bank X' zwar unter dem Namen des Beschuldigten, aber mit dem Zusatz WEG 'XY'. Eine eigennuetzige Verwendung der Gelder durch den Beschuldigten bzw. ein Vermoegensschaden der WEG liegt unter diesen Umstaenden nicht hinreichend nahe." Dazu ist anzumerken, dass der Polizist -das bestaetigte sogar das Amtsgericht Laufen in der Zivilklage gegen die angebliche Hausverwalterin und das Landgericht Traunstein mit Beschluss vom 21.1.2005- zu keinem Zeitpunkt Hausverwalter war und daher die Gelder von der Bank ueberhaupt nicht haette bekommen duerfen Ausserdem muesste ein Hausverwalter ein TREUHANDKONTO fuer die Wohnungseigentuemergemeinschaft anlegen,dies verschweigt OSTA FREUTSMIEDL. Ebenso ist den Eigentuemern ein immenser Vermoegensschaden entstanden, nicht einmal die Zinsen fuer die 80 000,-- DM bekamen sie zurueckerstattet,die sie als Sonderumlage fuer die Dachsanierung seit Jahren angespart hatten, und die lt. Beschluss zinsguenstig angelegt haetten werden muessen. OSTA Freutsmiedl hat auch den BETRUG(s.StGB § 263) des Polizeibeamten schoengeredet. UNTREUE(s.StGB § 266) kann gar nicht vorliegen, da der Mann illegal im Besitz der Gelder war! So durften die Eigentuemer zu keinem Zeitpunkt die Rechnungen und Bankbelege der Gemeinschaftskonten einsehen, obwohl ein gesetzlich garantiertes Einsichtsrecht besteht (§ 259 BGB),das Frau F. bei der Bank des Polizisten beantragt hatte. OSTA Freutsmiedl ignorierte diesen wichtigen Beweis. Die Bank schrieb im Januar 2002 einen Brief nachstehenden Inhalts an Frau F.: " Wenn Sie eine Auskunft ueber ein Konto wollen, muessen Sie sich zunaechst an den Kontoinhaber wenden. Dieser muss uns gegenueber in schriftlicher Form die Zustimmung erteilen. Dann koennen Sie ueber alles Auskunft erhalten. In einem Schreiben an Herrn P. werden wir diese Zustimmung fordern."Das war dem OSTA Freutsmiedl bekannt!Die vom Landgericht Traunstein geforderten Rechnungslegungen der Jahre 2001 bis 2004 liegen auch heute am 05.03.2006 immer noch nicht vor! Aufgrund des Titels des Landgerichts haben die Anwaelte Einleitung der Zwangsvollstreckung angedroht (§ 887 ZPO). Frau F. vefügt über Beweise, dass in der Gemeinschaftskasse mehr als 120 000,- DM waren. Der Beamte hat also Gelder entwendet und den Eigentuemern im Jahr 2001 eine falsche Uebernahmesumme angegeben!Im Dezember 2003 noch hatte sich der Polizist von Frau Tapfer 612,56 Euro grundlos erschlichen, indem er die Einleitung eines Mahnverfahrens sowie Zwangsmassnahmen androhte. OSTA Freutsmiedl war das bekannt. Fazit: Ein bayerischer POLIZIST kann sich in Bayern quasi alles erlauben, wenn OSTA Freutsmiedl ermittelt, dem wiederum die Unterstuetzung des Bay. Justizministeriums gewiss ist.Ueber den anderen beteiligten Staatsanwalt wird noch gesondert berichtet werden, ebenso ueber Richter Seichter vom Amtsgericht Laufen, der mit dem Polizistenehepaar bekannt ist und als befangener Richter dem Beamten die Fremdgelder per Beschluss im November 2004 zugesprochen hat, obgleich die Verwaltertaetigkeit der Strohfrau am 31.12.2004 beendet war. Der Pseudoverwalter hat Frau und Herrn F. aus ihrer Wohnung vertrieben, sie sind aus Bayern geflohen, die Caritas riet ihnen zur sofortigen Auswanderung. Es sei zu gefaehrlich, sich in diesem Land gegen einen Polizisten zu stellen, war der lapidare Kommentar. Was ist das fuer ein Land, in dem die Geheimpolizei durch die Häuser unbescholtener Bürger schleicht und sie ausspioniert? Das hatten wir doch schon einmal! Kein einziger Anwalt wollte Frau F. vertreten, zwei Anwaelte begingen Mandantenverrat und weigerten sich, gegen den Polizisten vorzugehen. Die Bay. Regierung behauptet, der Polizist habe eine Nebentaetigkeitsgenehmigung.Der Mann verfuegt nicht einmal ueber einen Gewerbeschein, und die Hausverwaltertaetigkeit gehoert nicht zum Kanon der genehmigten Nebentaetigkeiten. Die drei Richter am Landgericht empoerten sich, weil ein Polizist in einem dem. Rechtsstaat als Hausverwalter arbeitet. Wird dieser Polizist von der Bay. Regierung als Spitzel eingesetzt? Herr P. forderte Frau F. und ihren Mann auf, die Wohnung und das Land zu verlassen. Das ist eindeutig Vertreibung, an der OSTA Freutsmiedl mitgewirkt hat. Vertreibung ist eine Menschenrechtsverletzung! Der Bay. Ministerpraesident Dr.Stoiber und der Bay.Innenminister Dr.Beckstein wurden von Frau F. durch zwei Dienstaufsichtsbeschwerden ueber diesen Fall informiert und unternahmen nichts.

Gerichtsszenen Teil 4

Am 11.September 2001 um 15 Uhr verliess ich das Buero des Anwalts, der spaeter Mandantenverrat begehen sollte. Im Radio hoerte ich von den Flugzeugen, die die Tuerme in New York zerstoerten und konnte es nicht glauben. Im Fernsehen sah ich dann die grauenhaften Bilder bei CNN.
Bereits im Sommer 2002 sagte mir eine Anwaeltin:"Sie werden in dieser Angelegenheit keinen Anwalt finden, der Sie vertreten wird." Das sollte sich als richtig erweisen. Auch der zweite Anwalt, der viele Briefe an das Amtsgericht Laufen schrieb, die alle unbeantwortet blieben, drohte der Frau des Polizisten mit Zwangsvollstreckung. Es blieb jedoch bei der Drohung. Der Anwalt weigerte sich letztendlich, diese Drohung umzusetzen. War er selbst bedroht worden? Von wem war er bedroht worden? Warum fuerchten alle Anwaelte Polizisten und warum werden Polizisten - getarnt als Hausverwalter - in private Haeuser geschickt? Warum duerfen diese Polizisten die Haeuser betreten und die Leute ausspionieren, deren Ersparnisse ungestraft auf eigene Konten ueberweisen und Bauauftraege vergeben? Was ist los in diesem Land?
Ich bat den zweiten Anwalt wiederholt die Zwangsvollsteckung einzuleiten, was dazu fuehrte, dass er weitere Gespaeche mit mir verweigerte. Nun kam ploetzlich vom Amtsgericht Laufen eine Ladung zu einer weiteren Gerichtsverhandlung. Kein Anwalt konnte erklaeren, weshalb das Amtsgericht nochmal eine Verhandlung einberief.
Das Landgericht hatte durch den Vergleich - einen Schuldtitel- alles bereits geklaert. Ich sagte meinem Anwalt, ich wuerde zu der Verhandlung nicht kommen, da ich vom Amtsgericht keine Ladung erhalten hatte, auch wolle ich keinen Anwalt dorthin entsenden. Der Anwalt riet mir dringend, einen Anwalt seiner Kanzlei zu entsenden, obwohl er nicht wusste, weshalb diese Verhandlung stattfand.
Auch nach Akteneinsicht fanden die Anwaelte keine Erklaerung fuer dieses Verfahren.
Letztendlich wurde eine Anwaeltin fuer die Verhandlung am 17.5.2005 benannt, der ich einschaerfte, dass der Polizist kein Recht haette vor Gericht zu erscheinen und Sie - sollte dieser Fall eintreten -nicht an der Verhandlung teilnehmen duerfe. Meine Befuerchtungen trafen ein. Der Polizist erschien mit einer Volmacht seiner Ehefrau, die ich bis zum heutigen Tag nicht erhalten habe, die Rechtsanwaeltin protestierte nicht wie abgemacht. Im Gerichtssaal sassen drei Eigentuemer, die eineinhalb Stunden die Verhandlung durch Zwischenrufe - vor allem beleidigender Art ueber meine Person-
stoeren durften. Der Richter duldete und unterstuetzte diese menschenverachtenden Kommentare. Der Polizist behauptete dreist, er habe die Rechnungslegungen der Jahre 2001 bis 2004 vorgelegt, was eine Luege ist. Der Mann ist immer noch illegal im Besitz eines Teiles der Gemeinschaftsgelder. Das ist eindeutig Betrug, jedoch weigern sich seine Kollegen bei der Kripo Traunstein bzw. die Staatsanwaltschaft Traunstein gegen ihren Kollegen zu ermitteln. Zuletzt stahl der Pseudoverwalter, der meines Erachtens zum Arzt muesste, da er nicht weiss, dass er Polizeibeamter ist, die Gerichtskosten aus der Eigentuemergemeinschaftskasse. Der von meinen Anwaelten beim Amtsgericht eingelegte Protest verhallte ungehoert. Auch erpresste dieser Beamte, der einen Eid auf die Verfassung geleistet hat, von mir Gelder, mit der Begruendung, er werde ansonsten Klage gegen mich einreichen. Dass aber die Anwaelte sich von diesem Menschen einschuechtern liessen, bleibt mir ein Raetsel.

Gerichtsszenen Teil 3

Freunde rieten uns, unsere Autos vor der Rache des Polizisten zu verstecken. Was wirklich unsinnig war! Das Lenkrad meines Autos wackelte ploetzlich beim Fahren. Trotzdem fuhr ich noch 500 Kilometer damit. In der Werkstatt sagte man mir, ich haette Glueck gehabt, diese Fahrt ueberlebt zu haben. Weshalb das Lenkrad so intensiv ruettelte, konnte der Mechaniker nicht erklaeren. Am Auto meines Mannes stellte man einen Bremsschaden fest, der zu einem toedlichen Unfall haette fuehren koennen. Obwohl unsere Autos nicht mehr die neuesten Modelle sind, standen auch die Experten vor einem Raetsel. Was war nur geschehen?
Da der Polizist mir drohte, er werde mich vernichten, beschloss ich Rat bei der Caritas einzuholen. Eine Sozialpaedagogin, der ich den Fall schilderte, erklaerte mir: " Sie koennen sich doch in diesem Land nicht gegen einen Polizisten stellen! Sie muessen in ein anderes Land auswandern! Das ist die einzige Moeglichkeit. Sie sind in Gefahr!"
Ich war sprachlos. Dann schrieb ich an das Auswaertige Amt, ich wolle auswandern. Die Antwort kam prompt. Eine Auswanderung sei abwegig, da ich keine politisch Verfolgte sei. Wirklich nicht? Vertreibung aus der Wohnung und Vertreibung aus der Heimat ist keine politische Verfolgung? Der Polizist hat doch die Unterstuetzung der bay. Regierung und des bay. Landtages! Vertreibungen aus den Wohnungen gab es in der Geschichte des Landes!!
Auf Anraten eines Bundestagsabgeordneten, der die Vorfaelle mit dem Polizisten schrecklich fand, reichte ich entgegen meiner Ueberzeugung eine Petition beim Bayerischen Landtag ein, man moege dem Polizisten die Taetigkeit als Hausverwalter untersagen.
Das Paradoxe daran war, dass der Polizeibeamte diese Taetigkeit illegal -sozusagen in Schwarzarbeit - ausfuehrte, da er keinen Gewerbeschein besass.
Der Bayerische Landtag unterstuetzte dennoch die Hausverwaltertaetigkeit des Polizisten. Es sassen Vertreter aller Parteien im Sitzungssaal und man bestaetigte mir und meinem Mann, der Beamte duerfe weiterhin als Hausverwalter arbeiten. Man hoffe, dass die Gerichtsverhandlung fuer ihn positiv ausgehen werde!! Es war so ruhig in dem Saal, man haette eine Stecknadel fallen hoeren koennen.
Auch der bayerische Innenminister Dr. Beckstein schrieb mir nach Einreichung von zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Polizisten, dieser bestreite alle Vorwuerfe! Herr H. habe eine Nebentaetigkeitsgenehmigung fuer die Hausverwaltertaetigkeit. Diese Genehmigung wurde jedoch trotz mehrmaliger Anfragen meinerseits nicht vorgelegt.
Ein Hilfegesuch an den bayerischen Ministerpraesidenten blieb unbeantwortet.
Vom bayerischen Justizministerium erhielt ich zwei Briefe, die die Taetigkeit des Polizisten unterstuetzten, auch die Traunsteiner Staatsanwaltschaft wies alle Anzeigen gegen den Mann zurueck. Ein Ermittlungsverfahren, das die Traunsteiner Kripo gegen den Polizisten in die Wege leitete, blieb unbearbeitet. Der Polizist behielt weiterhin die erschlichenen 120 000,-- DM als alleiniger Kontoinhaber!! Auch bei seinen Vorgesetzten fand der Mann weiterhin Unterstuetzung. Die Meldung verschiedener Einbrueche in unsere Wohnung an die vorgesetzten Dienststellen blieb unbeachtet. So kamen wir eines Tages in die Wohnung zurueck und fanden die beiden Toiletten in einem unhygienischen Zustand vor, noch dazu war darin uriniert worden!! Ich pflege vor Verlassen der Wohnung immer die Toiletten zu reinigen, daher musste ein Fremder in der Wohnung gewesen sein. Wie gruselig!
Auch die Vorgesetzten des Polizisten waren nicht kooperativ. Ein Vorgesetzter meinte am Telefon:"Da fuerchten wir uns aber sehr, wenn Sie den Herrn H. bei Gericht verklagen oder ihn bei der Staatsanwaltschaft anzeigen."! Nicht zu verschweigen die bereits erwaehnten Klingelstuerme der oertlichen Polizei an unserer Wohnungstuere.
Die Angelegenheit wurde unheimlich und wir beschlossen aus Bayern auszuwandern.
Am Tag vor dem Umzug ging ich auf den Balkon der Wohnung und stellte entsetzt fest, dass jemand die Balkonlade, die aus Holz ist, zerstoert hatte. Nachdem wir nun wiederholt Einbrueche so hingenommen hatten, riefen wir die Kriminalpolizei. Der Beamte verweigerte jedoch die Spurensicherung, da wir ihm sagten, ein Kollege von ihm arbeite in dem Haus als Hausverwalter. Meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Traunstein wurde natuerlich nicht bearbeitet -obwohl der Name des Verdaechtigen in der Anzeige von mir erwaehnt worden war-
man koenne die Anzeige nicht weiter bearbeiten, erst wenn man einen Verdaechtigen habe, hiess der lapidare Kommentar.
Da nun der befangene Amtsrichter in Laufen seinem Freund dem Polizisten weiterhin die Fremdgelder der Eigentuemer von 120 000,-- DM zugesprochen hatte und dieser auch weiterhin als Hausverwalter arbeiten durfte, legten meine Anwaelte Beschwerde beim Landgericht Traunstein ein. Die Verhandlung fand am 21.1. 2005 statt.
Drei Richter betraten den Gerichtssaal, zwei Richterinnen und ein Richter.
Die Vorsitzende verlas eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts. Gekommen war der Polizist mit seiner Ehefrau, er war nicht auf Waffen untersucht worden, laut Aussage meiner Anwaelte durfte er nicht im Gerichtssaal als Beklagter sitzen, da seine Ehefrau die einzige Beklagte war. Er uebernahm aber frech das Wort und behauptete, die Eigentuemer wollten ihn als Verwalter haben, er wisse nicht, weshalb er hier sitze. Der Richter ruegte ihn mit deutlichen Worten:"Sie koennen doch nicht als Hausverwalter arbeiten, wenn Sie Polizist sind!" rief er.
Endlich Richter, die das Grundgesetz achten, das in Bayern nach dem Krieg abgelehnt wurde und bis zum heutigen Tage von der bayerischen Regierung nicht unterschrieben wurde.
Dann kam es noch einmal zum Tumult. Der Polizist wollte sich bei der naechsten Eigentuemerversammlung zum Hausverwalter waehlen lassen, nachdem er nun endlich begriff, dass er laut Gesetz nie dieses Amt inne hatte, obwohl dies die Politiker in Muenchen behaupteten. Ausser meinem Mann, der im Gerichtssaal als Zuschauer sass, war niemandem die Bemerkung des Polizisten zu Ohren gekommen, als er sagte:"Dann lasse ich mich eben bei der naechsten Eigentuemerversammlung zum Hausverwalter waehlen.!" Nun riefen die drei Richter, das sei nicht erlaubt. Im Protokoll der Landgerichtsverhandlung stand folgendes:
"Die Verwalterin verpflichet sich gleichzeitig, bei der Neuwahl der Verwaltung nicht als Verwalterin zu kandidieren. Auch der beigetretene Ehemann der Verwalterin verpflichtet sich, seinerseits nicht als Verwalter bei der Neuwahl zu kandidieren." Warum der Polizist "beigetreten" war, kann nur durch die Tatsache erklaert werden, dass ihm der Amtsrichter die Fremdgelder der Eigentuemer von 120 000,-- DM zugesprochen hatte. Dies diente wohl zu unserem Schutz.
Weiterhin musste sich die Verwalterin verpflichten, bis spaetestens 30.4.2005 eine ausserordentliche Eigentuemerversammlung zur Wahl eines neuen Verwalters ANZUBERAUMEN sowie bis zu dem genannten Termin die Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen fuer das Wirtschaftsjahr 2004 sowie , sofern noch nicht geschehen, fuer die Wirtschaftsjahre 2001 bis 2003 vorzulegen.
Beim Amtsgericht behauptete der Polizist, er habe alle Rechnungslegungen der Jahre 2001 bis 2004 erstellt, beweisen musste er das nicht, obwohl es die Unwahrheit war, und er dem Gericht keine Belege dafuer vorweisen konnte.
Das Landgericht Traunstein stellte nun einen sog. Titel aus, es war ein Schuldtitel, wie ich spaeter erfahren sollte, der durch Zwangsvollstreckung erwirkt werden konnte.
Wuerde der Polizist die 120 000,-- DM zurueckgeben und wuerde seine Frau eine ausserordentliche Eigentuemerversammlung zur Wahl eines neuen Verwalters anberaumen?
Ich glaubte nicht daran.

Gerichtsszenen Teil 2

Im Juli 2004 schrieb der Amtsrichter an Frau H., sie solle doch ihrem Ehemann eine Verwaltervollmacht fuer die Vergangenheit und Zukunft ausstellen, was sie jedoch nie getan hat. Das ist umso erstaunlicher, als der Richter im Gerichtssaal dem Polizisten sagte, er koenne doch nicht als Hausverwalter arbeiten, was er natuerlich nicht ins Protokoll schrieb. Da der Polizist den Eigentuemern schriftlich die Information gab, er arbeite seit vielen Jahren als Hausverwalter und verwalte verschiedene Objekte, stellt sich die Frage, wann dieser Beamte seinen Polizeidienst verrichtet?? Ausserdem ist nach dem Gesetz die Uebertragung eines Verwalteramtes auf eine andere Person nicht erlaubt. Das waere ungefaehr so, wie wenn ein Arzt einem Freund seinen Doktortitel schenkte. Auch ist einem Polizisten das Ausueben eines Gewerbes verboten, wie mir ein Pressevertreter der Polizei mitteilte. Im Gerichtssaal jedenfalls benahm sich der Polizeibeamte als sei er zuhause. Er ging stumm fortwaehrend im Saal herum, zeigte dem Richter auf Aufforderung Unterlagen, sprach kein Wort, nickte nur zustimmend oder ablehnend. Ich las gerade in meinen Akten, als der Richter mich ploetzlich noch lauter als sonst anschrie: "Was haben Sie soeben auf den Zettel geschrieben! Geben Sie den sofort her!" Der Polizist nahm mir das Blatt weg und uebergab es dem Amtsrichter. Dieser tobte:"Sie haben in das Protokoll vom Jahr 2000, das Ihnen Herr H. auf Ihren Tisch gelegt hat, das Wort "Boiler" reingeschrieben!" Dann studierte er meinen Eintrag und schrie:"Der Einbau eines Boilers wurde nie beschlossen." So war der Richter in die Falle gegangen!! Der Polizist hatte naemlich ohne Beschluss und Legitimation einen teuren Boiler einbauen lassen. Dies wurde nun im Protokoll vermerkt, zur Strafe erhielt ich vom Richter eine Ruege, weil ich das angebliche Protokoll des Polizisten verunstaltet haette. Ich bin heute noch ueberzeugt, dass ich auf mein mitgebrachtes Protokoll geschrieben habe, denn ich habe keine Erinnerung daran, dieses Blatt von dem Polizisten auf meinen Platz gelegt bekommen zu haben. Spaeter stellte sich heraus, dass der Pseudoverwalter bereits ohne Beschluss einige Balkonboeden von Eigentuemern hatte erneuern lassen. Er legte jedoch bei der Gerichtsverhandlung ein Schreiben einer Betreuerin vor -die eine Eigentuemerin betreut und ueber deren Gelder verfuegen kann- in welchem behauptet wurde, die Balkone seien einsturzgefaehrdet!! Diese Betreuerin -eine studierte Anwaeltin- hinterlegte das Protokoll, in dem ich beleidigt und verleumdet wurde bei einer großen bayerischen Stadt, bei der sie angestellt ist.
Der Amtsrichter beauftragte einen teuren Gutachter, der die Einsturzgefahr, die natuerlich nicht gegeben war, bestaetigen sollte. In einem Schreiben an das Gericht beteuerte der Polizist, die Balkone muessten demontiert werden, was Abriss und Abtransport bedeutet!! In einer spaeteren Amtsgerichtsverhandlung gab der Polizeibeamte dreist an, er sei mit dem Gutachter auf meinem Balkon gewesen! Dazu hatte er weder die Erlaubnis, noch die Schluessel von mir!! Aber mein Mann traf ihn eines Tages in einem Schluesselgeschaeft mit einer grossen Liste. Einen Zusammenhang konnte ich herstellen, nachdem mehrmals in unsere Wohnung eingebrochen wurde!!
Da die schoene Villa, in der die Wohnung sich befindet, denkmalgeschuetzt ist und 1984 renoviert wurde, war diese Behauptung der dringenden Demontage der Balkone vollkommen aus der Luft gegriffen. Seit wann verwalten Polizisten denkmalgeschuetzte Villen und spielen sich als Gutachter auf mit Billigung und Unterstuetzung eines bayerischen Amtsrichters! Auch hatte der Polizist sich in einem Schreiben an das Gericht beklagt, ich sei eine nicht mehr zu duldende Person fuer die Eigentuemergemeinschaft und wollte auf diese Weise meine Enteignung in die Wege leiten. Er hatte uns ja schon aufgefordert, die Wohnung, das Haus und das Land zu verlassen. Das ist nicht lustig, wenn man einen Polizisten nachts durch die Villa schleichen sieht. Der Mann besitzt doch eine Waffe! Auch seine Kollegen vor Ort versuchten uns durch mehrmaliges Sturmklingeln an unserer Wohnungstuere einzuschuechtern. Der Richter fand auch die Beleidigungen, Verleumdungen und Schmaehungen meiner Person, die dieser Mann schriftlich in Form von Protokollen und eigenen Schreiben dem Gericht vorgelegt hatte, nicht haltbar und erwaehnenswert. Wenn ich an das Gerichtsverfahren mit dem Fusssballer Effenberg denke, der angeblich einen Polizisten beleidigt haben soll, was er bestreitet, so ist doch deutlich ein Unterschied zu erkennen. Wird ein Polizist beleidigt, ist das ein Staatsskandal, wird eine Frau mehrfach beleidigt , verleumdet, diskriminiert und Opfer einer Rufmordkampagne durch einen Polizisten, dann interessiert das nicht einmal ein Gericht. Wo bleibt da die Gleichberechtigung und das in der Verfassung garantierte Recht auf Wuerde der Person? So versuchte der Polizist mich als Verrueckte hinzustellen, die in Eigentuemerversammlungen angeblich Selbstgespraeche fuehrt , frech die Einsicht in Bankunterlagen und Rechnungen verlangt. sich unbotmaessig verhaelt, wobei anzumerken ist, dass ich in einer Versammlung mehrmals von dem Polizisten bedroht und angeschrien wurde. Dies, obwohl ich zu meinem Schutz einen Anwalt mitgebracht habe. Der gute Anwalt beging jedoch im Anschluss an diese Eigentuemerversammlung Mandantenverrat. Er stellte sich auf die Seite des Polizisten, schrieb mir zwei unverschaemte Briefe, in denen er mich fragte, was ich gegen den Polizisten haette.
Merkwuerdigerweise landeten diese beiden Briefe bei dem Polizisten, der sie an seinen Bekannten den Richter sandte. Mein zweiter Anwalt bezichtigte den ersten Anwalt des Verdachts des Mandantenverrats. Dieser redete sich heraus, indem er aussagte, in seiner Kanzlei sei zweimal eingebrochen worden. Ob dabei die Briefe entwendet wurden, koenne er natuerlich nicht beweisen. Auch wollte der "Mandantenverraeter" entgegen unserer Absprachen die eingeholten Kostenvoranschlaege fuer die Dacherneuerung nicht mehr akzeptieren. Diese seien viel zu guenstig. Eine Dacherneuerung koste mindestens das dreifache ! In der Versammlung war naemlich ein Architekt erschienen, der von dem Polizisten eingeladen worden war , was natuerlich illegal war, jedoch ausser mir niemanden zu stoeren schien. Der Architekt wurde von dem Pseudoverwalter als Professor der Universitaet Salzburg vorgestellt, was sich aufgrund meiner Nachforschungen als falsch herausstellte. Dieser Architekt behauptete, er habe 1984 die Renovierungsarbeiten an der Villa beobachtet, sie seien schlecht und unsachgemaess von den Handwerkern ausgefuehrt worden, daher muesste das ganze Haus vollkommen saniert werden. Leitungen, Rohre, Fenster, Balkone, Mauern etc. - nur die dringende bereits im Jahr 2000 beschlossene Dacherneuerung sei nicht vorrangig und erst in einigen Jahren erforderlich! Er persoelich werde die Planung vornehmen und sei natuerlich aufgrund dieses illustren Professorentitels sehr teuer. Als er sein ueberhoehtes Stundenhonorar benannte, schrien sogar seine Unterstuetzer auf. Er benoetige ca. sechs bis acht Wochen fuer die Architekturarbeiten.Das Haus hatte er vorher nicht besichtigt.
Diese Eigentuemerversammlung war illegal wie alles andere, was der Polizist als Pseudohausverwalter so trieb. Die Universitaet Salzburg kannte diesen Architekten ueberhaupt nicht!! Dennoch drohte mir dieser Mann ueber seinen Anwalt mit einer Unterlassungsklage. Sie lautete:
"Ich, Frau C. ... verpflichte mich hiermit ausdruecklich jetzt und zukuenftig die Behauptung zu unterlassen, Herr Professor W....sei zur Fuehrung des Professorentitels nicht befugt, er sei insofern ein Betrueger. Fuer den Fall der Zuwiderhandlung verpflichte ich mich, gegenueber Herrn Prof. W. eine Vertragsstrafe in Hoehe von 3.000,00 Euro zu bezahlen."- Damit kann man ganz schoen Geld verdienen, wenn man mehrere Denunzianten zur Hand hat. Ich uebergab dieses Drohschreiben meinem zweiten Anwalt, der einen geharnischten Brief an den Anwalt des "Professors der Universitaet Salzburg" schrieb. Auch erstattete ich gegen diesen Architekten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die den Fall ca. eineinhalb Jahre nicht bearbeitete, erst als ich eine zweite Anzeige aufgab und Zeugen benannte, wurde ich als Zeugin zur Kripo vorgeladen. Das Verfahren ging dann an die Generalstaatsanwaltschaft, und obwohl der Polizist selbst bei der Kripo zugab, dass er den Architekten als Prof. der Uni Salzburg vorgestellt hatte, und obwohl ich noch einen Ingenieur als Zeugen benannte,der meine Aussagen bei der Kripo bestaetigte, wurde das Verfahren eingestellt. Als Begruendung gab die Staatsanwaltschaft Traunstein an, ich persoenlich sei keine glaubwuerdige Zeugin, da ich seit Jahren mit dem Polizisten und seiner Frau STREIT haette!! Auch die oesterreichischen Behoerden informierten mich erst Jahre spaeter, dass dieser Titel kein staatlich legitimierter Titel sei und nicht auf einem Gesetz beruhe. Ein Bekannter, der diesen Architekten von Jugend an kennt, lachte schallend, als ich ihm von der Geschichte mit dem Titel der Uni Salzburg erzaehlte. Der Anwalt des jungen "Professors" war auch auf den Polizisten hereingefallen, aufgrund seines Berufes war er ihn als Hausverwalter seiner Wohnung schnell wieder losgeworden. Der Polizist sei mit Schimpf und Schande als Verwalter davongejagt worden, da die Gemeinschaftskasse angeblich Unregelmaessigkeiten aufwies, wie er mir erzaehlte. Um einem wiederholtem Rauswurf zuvorzukommen, weigerte sich der Polizist von Anfang an, die Abrechnungsunterlagen und Rechnungen sowie Bankbelege unserer Wohnanlage vorzuzeigen. Auch heute nach fuenf Jahren -trotz des Beschlusses des Landgerichts Traunstein- liegen diese geforderten Rechnungslegungen immer noch nicht vor!! Was schert sich dieser Polizist um das Urteil eines Landgerichts? Was kuemmert ihn ein Schuldtitel? Welcher Anwalt wird es wagen, die Zwangsvollstreckung gegen einen Polizisten in Bayern einzuleiten?
Meine Anwaelte beantragten bei Gericht, dass die Verwalterin Frau H. entweder 250 000,00 Euro bezahlen muesse oder mit sechs Monaten Haft belangt werden muesse, wenn sie dem angeblichen Professor der Universitaet Salzburg einen Auftrag fuer die Wohnanlage erteilt.

Gerichtsszenen Teil 1

Im April letzten Jahres erschien ich mit meiner Anwaeltin und meinem Mann vor einem bayerischen Amtsgericht, da ich die mir unbekannte Hausverwalterin unserer Wohnanlage verklagt hatte. Ihr Ehemann- der wie sich spaeter zufaellig herausstellen sollte von Beruf Polizist war- hatte sich als Hausverwalter ausgegeben, einen Verwaltervertrag unterschrieben und erschlichen, der ihn in den Besitz von 120 000,-- DM brachte. Herr H., der Polizist, legte die stattliche Summe auf seinen Namen bei seiner Hausbank an, und obwohl nur seine Ehefrau im Besitz eines Gewerbescheins war, vergab der Mann ohne Beschluss verschiedene hochgradig ueberteuerte Bauauftraege an Firmen, die dann diese Auftraege durchfuehrten und die Eigentuemer zur Kasse baten. Meine Anwaelte bezeichneten dieses Geschaeftsgebaren als Provisionsschinderei. So liess der Polizist z.B. eine neue Heizungsanlage samt Boiler in die Wohnanlage einbauen, obwohl der Heizungsfachmann der Wohnanlage betont hatte, die Heizung sei in bester Ordnung. Auch der Kaminkehrer bestaetigte den guten Zustand der Heizungsanlage. Erschwerend kam hinzu, dass der Boiler einen Transportschaden hatte, was die Eigentuemer lt. Aussage des Polizisten nicht zu stoeren schien. Dieses Beispiel sei nur so am Rande erwaehnt. Mit dem Richter S. des Amtsgerichts hatte ich ca. zweieinhalb Jahre vorher durch Vermittlung der Gerichtssekretaerin ein Telefonat gefuehrt. Damals teilte er mir mit, er werde in ungefaehr vier Monaten den Fall vor Gericht verhandeln. Vom Rechtspfleger erfuhr ich, der Richter sei sehr streng, was ich nur begruesste, dachte ich doch blauaeugig wie ich war, das bedeute, der Richter werde sich sklavisch an die Gesetze halten. Nachdem Herr Richter S. nach zweieinhalb Jahren meinen Anwaelten schrieb, er sei zu sehr mit Arbeit ueberlastet und habe noch wichtigere vorrangigere Faelle zu bearbeiten, wurde ich ungeduldig und hatte den Verdacht, da stimme etwas nicht.
Gluecklicherweise meldete sich der Polizist bei Gericht und teilte mit, er sei mit einer Verhandlung einverstanden, wenn man mir alle Gerichtskosten aufbuerden werde. Nun war auch der Richter bereit, einen Verhandlungstermin anzusetzen. Dieses Schreiben an das Gericht war wie alle anderen Schreiben von der Hausverwalterin unterzeichnet. Aufgrund der schmaehenden, beleidigenden und verleumderischen Schreiben wusste ich, wer der Urheber der Schmähschriften war.Ich hatte dem Richter geschrieben, ich haette Angst vor dem Polizisten und erwartete natuerlich das Erscheinen der Ehefrau vor Gericht. Als wir nun vor dem Gerichtssaal standen,trat der Richter heraus und teilte uns mit, er sei mit der Beklagten und ihrem Ehemann befreundet, man pflege sich jaehrlich zu Geburtstagsfeiern zu treffen. Er sei aber nicht befangen. Da wir befuerchteten, es kaeme zu keiner weiteren Verhandlung, stellten wir keinen Antrag auf Verdacht der Befangenheit des Richters. Der Richter sagte jedoch einige Male die Worte:" Schwester,Schwager" was zu Spekulationen Anlass
gab. Die Hausverwalterin sprach waehrend er Verhandlung kein einziges Wort, das Protokoll erwaehnte jedoch ihre angeblichen zahlreichen Aussagen. Richter S. verbrachte die ca. drei Stunden schreiend. Wiederholt sagte er zu dem Polizisten: Warum haben Sie sich keinen Anwalt genommen, jetzt muss ich den Anwalt für Sie machen! Mein Mann, der als Zeuge z.B. aussagte, der Polizist habe in Schwarzarbeit Balkone gestrichen, wurde vom Richter mit Zwangsgeld bedroht. Zu mir sagte der Richter: "Ich kann sie aus dem Saal rauswerfen lassen". Als ich gehen wollte, schrie er:"Sie bleiben hier!"Obwohl der Polizist zugab, dass er die Gemeinschaftsgelder auf sein Privatkonto angelegt und illegalerweise ueberteuerte Bauauftraege fuer unsere Wohnanlage vergeben hatte, sprach ihm sein Freund, der Richter das gesamte Fremdvermoegen zu!!Auch die fehlenden Rechnungslegungen der letzten vier Jahre legte der Polizist bei Gericht nicht vor. Das Gestaendnis des Polizisten, er habe alle Unterschriften seiner Frau in den Gerichtsverfahren gefaelscht, konnte den Richter nicht erschuettern. In welchem Land leben wir eigentlich?